AGBs

Öffnungszeiten                                                                                                                                                               Notdienst Mo. - Fr. 08:00 - 17:00 Uhr                                                                                                                          Mo. - Fr. ab 17:00 Uhr

                                                                                                                                                               Sa. & So. rund um die Uhr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gegenstand der Leistung

Der Auftragnehmer führt Rohrreinigungsarbeiten sowie damit verbundene Nebenleistungen (z. B. Spülung, Fräsen, Inspektion, Absaugung) durch. Weitergehende Leistungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

Preise und Abrechnung

Die Abrechnung erfolgt nach Aufwand (z. B. laufender Meter, Zeitaufwand, Stück oder Pauschale) zu den vereinbarten Preisen. Zusätzlich können berechnet werden: An- und Abfahrtskosten, Notdienstzuschläge und Zusatzarbeiten vor Ort. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Zahlungsbedingungen und Vergütung

Der Rechnungsbetrag ist – sofern nicht anders vereinbart – sofort nach Leistungserbringung oder innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Bei sofortiger Zahlung vor Ort (bar oder EC) entfällt das Zahlungsziel. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, Mahngebühren sowie Verzugszinsen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu berechnen. Es gilt die aktuell gültige Preisliste zzgl. des jeweils zum Leistungszeitpunkt gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuersatzes.

Zugang und Mitwirkungspflicht

Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer ungehinderten Zugang zu den zu bearbeitenden Rohrleitungen, Schächten und Arbeitsbereichen zu ermöglichen. Der Auftraggeber hat vor Beginn der Arbeiten alle ihm bekannten Informationen über den Verlauf und Zustand der Rohrleitungen mitzuteilen. Hierzu zählen insbesondere: Rohrmaterialien, Leitungsverlauf, bekannte Vorschäden oder Besonderheiten und vorhandene Pläne oder Unterlagen. Liegen keine Pläne vor, ist der Auftraggeber verpflichtet, auf ihm bekannte Besonderheiten im Leitungsverlauf hinzuweisen, insbesondere auf: enge Bögen (z. B. 87°-Bögen), Abzweige (z. B. T-Stücke mit 90°), Reduzierungen und Hohlräume oder sonstige bauliche Besonderheiten. Der Auftraggeber ist außerdem verpflichtet, auf besondere Gefahren hinzuweisen, insbesondere bei: chemischen Stoffen, ungewöhnlichen Ablagerungen und baulichen Besonderheiten. Unterbleibt eine entsprechende Mitteilung, haftet der Auftragnehmer nicht für daraus entstehende Schäden.

Notdienst

Notdiensteinsätze außerhalb der regulären Geschäftszeiten (08:00 – 17:00 Uhr) werden mit Zuschlägen berechnet. Für Einsätze im Zeitraum von 17:00 bis 24:00 Uhr wird ein Zuschlag von 50 % erhoben. Für Einsätze im Zeitraum von 00:00 bis 08:00 Uhr wird ein Zuschlag von 100 % erhoben. Für Einsätze an Sonn- und Feiertagen können ebenfalls Zuschläge von bis zu 100 % berechnet werden. Mit der Beauftragung eines Notdiensteinsatzes erklärt sich der Auftraggeber mit diesen Zuschlägen einverstanden.

Ausführung und Zusatzleistungen

Zusatzarbeiten, die während der Durchführung notwendig werden und vorab nicht erkennbar waren, dürfen durch den Auftragnehmer ausgeführt und gesondert berechnet werden, sofern sie zur ordnungsgemäßen Auftragserfüllung erforderlich sind.

Abnahme der Leistung

Die ausgeführten Arbeiten gelten mit Unterzeichnung des Arbeitsberichts bzw. Auftragsbogens vor Ort als ordnungsgemäß erbracht und abgenommen.

Haftung für Schäden und Folgeschäden

Der Auftragnehmer haftet nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften sowie der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung. Eine Haftung besteht nicht für Schäden, die durch den Zustand der Rohrleitungen oder deren Alter bedingt sind. Insbesondere wird keine Haftung übernommen für: Rohrbrüche, Undichtigkeiten und Folgeschäden durch freigelegte Vorschäden.

Mängelansprüche

Mängel sind vom Auftraggeber unverzüglich nach Feststellung anzuzeigen. Bei berechtigten Mängeln hat der Auftragnehmer das Recht zur Nachbesserung. Die Nachbesserung kann bis zu zweimal erfolgen. Erst nach erfolgloser Nachbesserung kann der Auftraggeber weitere gesetzliche Ansprüche geltend machen.

Hinweis auf Risiken bei Rohrreinigungsarbeiten

Dem Auftraggeber ist bekannt, dass bei stark verschmutzten, beschädigten oder alten Rohrleitungen im Rahmen der Reinigung Schäden sichtbar werden oder entstehen können.

Entsorgung von Rückständen

Werden bei der Rohrreinigung Rückstände oder Stoffe festgestellt, die gesondert entsorgt werden müssen, erfolgt dies nach Absprache mit dem Auftraggeber und kann gesondert berechnet werden.

Gerichtsstand

Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Unternehmens.

Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

 

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